Wieder Einknicken vor dem Islam
Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute ein fatales Urteil gesprochen. Die Frage war, ob die staatliche Schule einem Schüler einen Platz zum Beten bereitstellen muss. Nach dem Urteil ist ein muslimischer Schüler berechtigt, in der unterrichtsfreien Zeit einmal täglich an der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten.
Wie so oft, wurde dieses Urteil mit dem Artikel 4 des Grundgesetzes erklärt. Der Richter, der offenbar vom Islam keinerlei Kenntnis besitzt, holte sich den Rat eines Gutachters. Mathias Rohe, Erlanger Islamwissenschaftler und Jurist, der auch an den Islamkonferenzen teilnimmt, wertete die Einlassung des Schülers als plausibel und erläuterte als „Experte“, dass nach einschlägigen islamischen Quellen jeder Muslim „einen möglichst genauen Zeitplan einhalten sollte, der sich nach dem Stand der Sonne richtet“. Weder Rohe noch dem Gericht ist offenbar klar, was sie mit diesem Urteil angerichtet haben.
Faktisch wird dadurch eine staatliche Einrichtung zur Moschee. Hätte Rohe die einschlägigen islamischen Quellen anständig studiert, hätte er wissen können, dass der „Ort der Niederwerfung“ Masdschid also Moschee bedeutet. Dies ist eindeutig ein Bruch mit dem Neutralitätsgebot des Staates. Schlimmer aber noch. Dieses Urteil wird einen enormen Druck auf alle Muslime ausüben. Denn wie erklären Muslime, die nach den von Rohe zitierten einschlägigen islamischen Quellen, ebenfalls verpflichtet sind, diesen genauen Zeitpunkt einzuhalten, dass sie nicht am Gebet teilnehmen wollen? Wir können nur ahnen, welche Folgen dies in muslimischen Familien hat. Und was machen die Mädchen? Nach dem Selbstverständnis des Islams können sie ja nicht gemeinsam mit Jungen beteten. Sie benötigen einen gesonderten Raum. Ein schwerer Schlag für alle Integrationsbemühungen und ein weiteres Einknicken des Rechtsstaates vor dem Islam.
Da hilft der verzweifelte Versuch, es handle sich um einen Einzelfall, wohl wenig. An diesem Gymnasium gibt es Schulklassen mit einem Immigrantenanteil von bis zu 98 %.
Es bleibt in der Tat nur die Hoffnung, dass der Senat gegen dieses Urteil vorgeht und seinerseits einen Gutachter bemüht, der die Folgen einer solchen Entscheidung herausstellt. Denn wie kommt ein Richter dazu, einschlägige islamische Quellen zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen?
Wir bleiben dran.
Bürgerbewegung PAX Europa e. V.